FDP-Fraktion klagt gegen Berliner Mietendeckel
Für die FDP-Fraktion ist klar: Der Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Geschlossen hat die Fraktion daher am Mittwoch gemeinsam mit einem Großteil der Unionsfraktion Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
Buschmann erhielt Unterstützung vom Verfahrensbevollmächtigten der FDP-Fraktion Prof. Heinrich Amadeus Wolff. Dieser hält es für einen ziemlich „einmaligen Vorgang, dass in so deutlicher Weise der Landesgesetzgeber glaubt, eine politisch bessere Lösung zu wissen als sie der eigentlich zuständige Bundesgesetzgeber gefunden hat“.
Doch damit nicht genug. Der Mietendeckel sei auch kontraproduktiv, wenn es um die Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes geht, wie Buschmann unterstrich: „Der Mietendeckel verschärft die Probleme am Wohnungsmarkt.“ Die Investitionen in den Berliner Wohnungsmarkt seien eingebrochen. „Tausende neue Wohnungen werden nun gar nicht erst gebaut, alte Wohnungen nicht saniert.“ Mieten und Kaufpreise würden nur dann auf breiter Front stabilisiert, wenn das Angebot an Wohnraum wachse.