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FDP-Abgeordnete reichen Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz ein

 

Die Bundesregierung hat mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes automatische Ausgangssperren eingeführt. Die FDP-Fraktion und zahlreiche Experten haben schwere Bedenken. Diese betreffen vor allem die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Ausgangssperren, die einen tiefen Grundrechtseingriff darstellen. Deshalb reichten die 80 FDP-Abgeordneten Verfassungsbeschwerde ein.

Die Verfassungsbeschwerde in der Bundespressekonferenz

Die Klage richtet sich neben den Ausgangssperren gegen die alleinige Orientierung an der Inzidenz, die das reale Pandemiegeschehen vor Ort nur sehr ungenau abbildet. Die Novelle ignoriert darüber hinaus, dass vollständig Geimpfte und Genesene nach dem Stand der Wissenschaft nur eine sehr geringe Infektionsgefahr darstellen. Sie werden bisher nicht von Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Aufgrund dieser schweren Mängel haben die 80 Abgeordneten der FDP-Fraktion eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Als 80 Bürgerinnen und Bürger dieses Landes verteidigen sie die Bürgerrechte.

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Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Marco Buschmann, die beiden stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Stephan Thomae und Michael Theurer sowie der Bevollmächtigte Prof. Dr. Thorsten Kingreen stellten die Verfassungsbeschwerde in der Bundespressekonferenz vor.

Buschmann betonte, dass die seit Samstag gültigen Ausgangssperren ein „tiefer Grundrechtseingriff sind, der aber allein auf den nackten Inzidenzzahlen beruht.“ Völlig außer Acht gelassen werde dabei, ob die Inzidenzen auf diffuse Ausbrüche oder auf bestimmte Cluster mit hohen Ansteckungsraten zurückgehen. Das sei unverhältnismäßig.

Kingreen machte einen weiteren Mangel der Novelle deutlich: „Wir halten es für verfassungswidrig, dass der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt hat.“ Die Länder würden wegen der im Gesetz festgehaltenen Notbremse nicht mehr über Schulschließungen entscheiden, müssten aber den Erwerbsausfall entschädigen. Damit sei es formell zustimmungspflichtig.

Thomae stellte heraus, es sei nicht einzusehen, warum etwa Bewohner von Altenheimen, die zweimal geimpft seien, keine normalen Kontakte haben dürften. Theurer verwies auf aktuelle Studienergebnisse, denen zufolge nächtliche Ausgangssperren die Mobilität am Tage sogar erhöhten, weshalb die Maßnahme nicht ihr Ziel erreiche.

Die Verfassungsbeschwerde finden Sie hier:

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