BUSCHMANN-Statement: Der deutsche Parlamentarismus funktioniert
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Marco Buschmann gab vor der Fraktionssitzung folgendes Statement ab:
„Diese Sitzungswoche des Deutschen Bundestages steht ganz im Zeichen der Bewältigung der Corona-Krise. Diese weltweit um sich greifende Krankheit stellt unser Land vor Herausforderungen, wie wir sie vom Umfang und von der Art bislang noch nicht gekannt haben. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir diese Bewährungsprobe als Land bestehen werden, aber sie verlangt von uns ganz ungewöhnliche Maßnahmen. Und zu diesen Maßnahmen muss auch der Gesetzgeber und das Parlament beitragen. […]
Am wichtigsten ist natürlich der Gesundheitsschutz und […] wie wir die Zahl der Neuinfektionen dämpfen können. Dazu hat der Bundesgesundheitsminister Vorschläge gemacht zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes. Diese Vorschläge enthalten zum Teil drastische Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, aber auch drastische Eingriffe in den deutschen Föderalismus. Wir haben diesen Entwurf daher in den letzten Tagen kritisch mit dem Gesundheitsminister diskutiert und sind sehr froh, dass wir eine Reihe von Änderungen erreichen konnten. Das betrifft einerseits die Möglichkeit, Bewegungsprofile zu erstellen. Diese Möglichkeit haben wir für einen übermäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte gehalten. […] Aber diese übermäßige Freiheitseinschränkung der Bewegungsprofile, die gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger erstellt werden können, ist mittlerweile aus dem Gesetz gestrichen. Und eine andere Änderung ist uns gelungen, über die wir sehr glücklich sind. Unsere Verfassung lebt von der Gewaltenteilung, lebt von den ‚checks and balances‘. […] Und deshalb ist es wichtig, dass über die Ausrufung eines epidemischen Notstandes nicht die Regierung allein entscheidet. Würde die Regierung alleine entscheiden, wann die epidemische Notlage, so nennt das Gesetz diesen Ausnahmezustand, beginnt und wenn die Regierung allein entscheiden würde, wann sie endet, dann wäre für diese Notlage ein Stück Gewaltenteilung aufgehoben. Und deshalb war es uns ein besonderes Anliegen, dass erstens Bundestag und auch Bundesrat die epidemische Notlage beenden können. […] Und diese Anregung ist mittlerweile im Gesetzentwurf übernommen worden. Und uns war auch wichtig, dass bei dem Beginn der epidemischen Notlage das Parlament eingebunden ist. Wir haben uns da auf einen guten Kompromiss einigen können mit dem Gesundheitsminister. Das heißt, die Änderungen im Infektionsschutzgesetz mit diesen drastischen Einschränkungen von Föderalismus und Grundrechten wird keine systematische Änderung der deutschen Rechtslage, sondern alle Maßnahmen werden mit einer harten Sunset-Klausel, also einer Befristung, versehen, sodass ein Jahr nach Inkrafttreten dieser drastischen Maßnahmen sie außer Kraft gesetzt werden. […]
Ein zweiter großer Bereich ist natürlich der Schutz vor den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. Schon jetzt sind Hunderttausende, vielleicht sogar Millionen Menschen wirtschaftlich unmittelbar betroffen, weil sie zum Beispiel in Kurzarbeit gehen oder weil sie als Unternehmerinnen und Unternehmer weiter laufende Kosten haben, ihr Umsatz aber auf null geht. Das kann dramatische Folgen haben und es wird auch dramatische Folgen haben. Und deshalb ist es unsere Aufgabe als Politik, diese Folgen möglichst abzudämpfen, damit wir, wenn die epidemische Gefahr gebannt ist, auch wieder schnell eine starke Volkswirtschaft werden und den Wohlstand erwirtschaften, der unsere Lebensweise ausmacht. Hier hat die Bundesregierung beispielsweise einen Nachtragshaushalt vorgelegt und den so genannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Das sind ungewöhnliche Maßnahmen, die aber in Anbetracht der gewaltigen wirtschaftlichen Schäden auch angemessen sind. [...] Auch hier sind wir allerdings der Meinung, dass man das eine oder andere noch verbessern könnte. Wir sind beispielsweise der Meinung, dass der Mittelstand noch nicht ausreichend profitiert. Hier konnten wir gewisse Verbesserungen erzielen. […] aber es gibt nach wie vor viele mittelständische Unternehmen, die dort nicht hineinpassen. Deshalb halten wir ergänzende Finanzierungshilfen für besonders wichtig. Nach wie vor sind wir der Meinung, dass eine negative Gewinnsteuer, also eine Liquiditätshilfe, die aber das Finanzamt sofort auszahlen könnte, der beste und schnellste Weg wäre, die dringendsten Nöte zu beseitigen oder zumindest zu lindern. […] Wir sind auch der Meinung, dass es immer noch nicht die richtigen Instrumente für Start-ups gibt. […] Deshalb sind wir der Meinung, dass es einen speziellen Fonds geben sollte, der auf die Bedürfnisse von Start-up-Unternehmen Rücksicht nimmt. Wir verstehen das ausdrücklich als Ergänzung, nicht als Alternative zu den vorgeschlagenen Maßnahmen […]
Schließlich hat das Justizministerium auch eine ganze Reihe gesetzlicher Änderungen vorgeschlagen. Die halten wir überwiegend für sachlich angemessen, also beispielsweise das Moratorium für die Insolvenzantragspflicht. […] Das ist eine sinnvolle Maßnahme. Ähnliches gilt beispielsweise für Fristverlängerung im Strafprozessrecht. […]
Unter dem Strich kann man also sagen: Der deutsche Parlamentarismus funktioniert. Der Gesetzgeber ist in der Lage, mit regulären Verfahren schnelle und effektive gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen. Die parlamentarische Opposition ist in der Lage, schnell und effektiv auch die Kontrolle der Regierung auszuüben. Und in den letzten Tagen hat es sich auch gezeigt, dass das nicht nur blanke Theorie ist, sondern dass wir mit einer ganzen Reihe konkreter Verbesserungsvorschläge das Paket verändern konnten und aus unserer Sicht auch deutlich verbessern konnten. Insbesondere der Schutz der Grundrechte und der Gewaltenteilung, Stichwort Infektionsschutzgesetz, war uns ein großes Anliegen.
Ich möchte schließen mit dem Gedanken, dass jedem klar sein muss, dass das nur ein erstes Paket war. Mit diesen Maßnahmen wird die Krise nicht beendet werden, sondern wir werden in den nächsten Wochen und Monaten immer wieder feststellen, dass wir vor neuen Herausforderungen stehen, die möglicherweise auch weiteren Änderungsbedarf erfordern. […] Ich glaube aber, dass wir auch diese Bewährungsprobe bestehen werden. […] Wir werden jetzt in den nächsten Wochen intensiv darüber nachdenken müssen, wie wir auch möglichst schnell uns wieder einem Stück Normalität annähern können und gleichzeitig Infektionsschutz gewährleisten. Denn eines ist klar: Auf Dauer wird es ein Staat, wird es eine Gesellschaft und eine Volkswirtschaft nicht aushalten, wenn wir von den Menschen verlangen, dass sie sich in ihrem eigenen Zuhause verschanzen müssen. Das heißt, wir müssen jetzt schnellstmöglich überlegen, wie Szenarien aussehen können, wie wir verantwortungsvoll wieder ein Stück weit das öffentliche Leben hochfahren können, ohne unverantwortliche Gesundheitsrisiken auszulösen. Und das wird die Aufgabe nicht nur der Regierung, auch der Parlamentarier und aller klugen Leute, die etwas dazu beitragen können, in den nächsten Wochen sein.“