Dr. Marco Buschmann
Pressemitteilung

BUSCHMANN: Paritätsgesetz verletzt Demokratieprinzip

Zum Urteil des Brandenburger Verfassungsgerichts über das Paritätsgesetz erklärt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Marco Buschmann:

„Das Urteil des Verfassungsgerichts Brandenburg schafft nun deutlich Klarheit zum Instrument des Paritätsgesetzes. Das Paritätsgesetz verletzt das Demokratieprinzip, weil es das Staatsvolk nicht als Einheit von freien und gleichen Bürgern betrachtet, sondern unzulässigerweise in zwei Gruppen aufteilt. Es ist richtig, nach Wegen zu suchen, mehr Frauen für die parlamentarische Arbeit zu gewinnen. Gesetzlich verordnen lässt sich das nicht. Intelligente und verfassungskonforme Wege für eine Beteiligung von mehr Frauen zu finden, ist wichtig. Damit hat sich der Auftrag der Großen Koalition an die Reformkommission zum Wahlrecht erledigt, über ein Paritätsgesetz nachzudenken. Denn inzwischen wurde dieser Weg von zwei Verfassungsgerichten für verfassungswidrig erklärt.“

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