Bürokratie canceln – Wachstum entfesseln
Deutschland braucht insgesamt mehr Freiheit und mehr Tempo, damit es sich entfalten kann. Vor allem unsere Wirtschaft braucht einen Befreiungsschlag, um wieder durchzustarten. Das von uns in Regierungsverantwortung initiierte Bürokratieentlastungsgesetz IV ist dahingehend ein großer Schritt. Es ist Teil des größten Pakets zum Bürokratieabbau, das jemals in Deutschland geschnürt wurde. Doch das reicht noch nicht. In der verbleibenden Zeit dieser Legislaturperiode setzen wir uns weiterhin mit Nachdruck für umfassenden Bürokratieabbau ein. Wir wollen nur noch regeln, was wirklich wichtig ist. Wo die Belastungen den Nutzen überschreiten, setzen wir den Rotstift an.
Für uns steht fest: Es steckt so viel mehr in diesem Land, als seine Menschen und Unternehmen gegenwärtig zeigen können. Nur, wenn wir die bürokratischen Fesseln lösen, die uns alle lähmen, und Planungs- und Genehmigungsverfahren auf allen Ebenen radikal beschleunigen, wird uns die nötige Wirtschaftswende gelingen.
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV ist ein großer Schritt zu mehr Freiheit und weniger Papierkrieg. Ein Beispiel: digitale Arbeitsverträge sind jetzt möglich – das war überfällig. Damit sorgen wir für einen modernen Arbeitsmarkt, entlasten deinen Betrieb als Arbeitgeber ganz konkret und machen auch für dich als Arbeitnehmer vieles leichter. Außerdem werden dadurch jährlich rund 50 Millionen Blatt Papier eingespart – das entspricht etwa acht Bäumen pro Tag.
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV schaffen wir über alle Bereiche hinweg Bürokratie ab. Das ist gut für Unternehmen, Abreitgeber wie Arbeitnehmer, und alle Bürgerinnern und Bürger. Es enthält u.a. folgende Maßnahmen:
- Schriftformerfordernisse passen nicht mehr ins digitale Zeitalter. Deshalb wird die Rechtslage nun in zahlreichen Fällen so angepasst, dass die sogenannte Textform genügt. Deshalb haben wir die Rechtslage so angepasst
- Auch im Bereich der Zeitarbeit gab es bisher strikte Vorschriften, was die Verträge zwischen Zeitarbeitsfirma und entleihendem Betrieb angeht. Künftig reicht Textform aus und die Vereinbarung kann bspw. per E-Mail geschlossen werden. Das macht es für viele KMU deutlich leichter, spontan auf Auftragsspitzen zu reagieren und auf Zeitarbeitsbeschäftigte zurückgreifen zu können.
- Für Unternehmen gelten im Handels- und Steuerrecht umfangreiche Vorgaben dafür, wie lange sie Buchungsbelege wie z. B. Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten aufzubewahren haben. In einem ersten Schritt verkürzen wir Aufbewahrungsfristen nun von zehn auf acht Jahre.
- Aus guten Gründen gelten in Deutschland hohe Anforderungen zum Mutterschutz. Dazu gehören auch die anlassunabhängigen mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilungen. Künftig kommen diese jedoch nur noch dort zur Anwendung, wo sie auch einen echten Mehrwert bieten. Bei Tätigkeiten, die ohnehin nicht von schwangeren oder stillenden Frauen ausgeübt werden dürfen, werden die anlassunabhängigen mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilungen entfallen.
- Bisher war es für Gewerbetreibende extrem aufwendig, ihre Betriebsstätte zu verlegen. Das wird künftig einfacher: Es genügt, sich bei der neu zuständigen Behörde anzumelden; die Abmeldung am vorherigen Standort erfolgt automatisch.
- Börsennotierte Gesellschaften können ihren Aktionären künftig Unterlagen im Vorfeld ihrer Hauptversammlung digital zur Verfügung stellen. Das spart im Sinne aller Beteiligter Papierberge.
- Wir wollen die Praxis des Steuerrechts grundlegend digitalisieren. Nun schaffen wir die Voraussetzungen, dass Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte auch digital bekanntgemacht werden können.
- Endlich schreitet die Verwaltungsmodernisierung voran. Der Personalausweis wird für immer mehr digitale Anwendungsfälle nutzbar, der Zugang über die dafür nötige Online-PIN wird immer wichtiger. Umso ärgerlicher, wie umständlich es bisher war, die PIN zurückzusetzen. Das vereinfachen wir.
- Hotelgäste sind dankbar, wenn der Check-In so schnell wie möglich erledigt ist. Bisher sorgte die sogenannte Hotelmeldepflicht für einen zusätzlichen Aufwand, dessen Mehrwert weder für Hotel noch Hotelgast nachvollziehbar war. In Zukunft müssen deutsche Staatsangehörige deshalb keine Meldescheine mehr ausfüllen.
Bisher war bei fast jedem Verwaltungsakt irgendwann eine handschriftliche Unterschrift auf Papier erforderlich – dieses Schriftformerfordernis haben wir abgeschafft. Unternehmensbezogene Verwaltungsdienstleistungen werden in Zukunft ausschließlich digital angeboten – das macht die Prozesse schneller und kostengünstiger. Unternehmen und Bürger müssen ihre Daten künftig nur noch einmal der Verwaltung zur Verfügung stellen. Behörden müssen dann bei neuen Anträgen auf bereits übermittelte Daten anderer Behörden zurückgreifen können. Ab 2029 hat jeder einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung.
Und darüber hinaus?
- Mit dem Wachstumschancengesetz haben wir die Forschungszulage deutlich ausgeweitet und entbürokratisiert. Ein zentrales Ziel des Wachstumschancengesetzes ist außerdem die Vereinfachung des Steuersystems, um die Bürokratielast für Unternehmen zu reduzieren und auch damit den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver zu machen.
- Außerdem führen die E-Rechnung ein und haben dabei auf Praxistauglichkeit geachtet.
- Mit der Anhebung der Schwellenwerte bei Bilanzierung und Rechnungslegung wurden 52.000 Unternehmen um durchschnittlich je 12.500 Euro entlastet.
- Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz haben wir strukturell bessere Rahmenbedingungen für Gründer geschaffen. Denn damit sie ihre Innovationen umsetzen können, brauchen sie Kapital. Durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung haben wir ihnen einen besseren Zugang zum Kapitalmarkt ermöglicht.
- Mit der Reform des Postgesetzes haben wir den Marktzugang für Logistikunternehmen vereinfacht. Antragsverfahren wurden verschlankt, unnötige Doppelregulierung abgebaut. Davon profitieren über 7.000 Unternehmen der Logistik-Branche.
- Durch unsere Novelle des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes werden Unternehmen von Bürokratie entlastet, da Basisdaten zentral gespeichert und automatisch zwischen Behörden ausgetauscht werden, Meldepflichten reduziert und Anträge schneller bearbeitet werden, was Transparenz, Datenqualität und Kosteneffizienz verbessert. Damit haben wir die Grundlage für den One-Stop-Shop für Unternehmen geschaffen und wollen nun dafür sorgen, dass dieser sein volles Potenzial entfalten kann.
- Im Bereich Landwirtschaft haben wir u.a. das Baurecht für Ställe vereinfacht. Zudem schaffen wir die Stilllegungspflicht von Ackerflächen und unnötige Genehmigungsverfahren ab.
In der verbleibenden Zeit dieser Legislaturperiode werden wir nicht müde werden, unsere Ideen für weiteren Bürokratieabbau einzubringen:
Anknüpfend an das Bürokratieentlastungsgesetz IV wollen wir weitere Schriftformerfordernisse und Nachweispflichten vereinfachen.
Die unter der Großen Koalition eingeführte Bonpflicht im Einzelhandel und der Gastronomie wollen wir wieder abschaffen.
Wir wollen ein bürokratiefreies Gründerjahr einführen, damit junge Unternehmer sich auf ihr Geschäft konzentrieren können, statt sich mit Papierkram aufhalten zu müssen
Wir sehen die Digitalisierung der Arbeitswelt als Chance, denn sie eröffnet den Menschen mehr Freiheit und Selbstbestimmung mit Blick auf die Frage, was, wann und von wo sie arbeiten. Das aktuelle Arbeitszeitgesetz passt deshalb nicht mehr in die heutige Zeit. Wer etwa das Büro am Nachmittag verlassen hat, um Zeit mit seinen Kindern zu verbringen und am Abend um 23 Uhr noch eine dienstliche E-Mail schreiben will, der darf die Arbeit am nächsten Morgen nicht vor zehn Uhr fortsetzen, weil eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten ist. Das ist in Zeiten von mobilem Arbeiten und Home-Office nicht mehr zeitgemäß und wird heute in Deutschland schon massenhaft ignoriert. An veraltete Gesetze darf man sich aber gerade im Interesse des Arbeitnehmerschutzes nicht gewöhnen, sondern man muss diese modernisieren. Wir wollen den Menschen ermöglichen, selbstbestimmter zu entscheiden, also möglich machen, die beschriebene Ruhezeit flexibler einzuteilen. Zum anderen wollen wir den Menschen auch mehr Freiheit bei der Aufteilung der Arbeitszeit unter der Woche geben. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie gibt dieselbe maximale Wochenarbeitszeit vor wie das bisherige deutsche Recht, regelt aber nicht unter der Woche jeden einzelnen Tag. Daran sollten wir uns orientieren. Niemand soll mehr arbeiten oder weniger Pausen machen müssen, aber die Einteilung soll freier als heute sein. Neue Regelungen sollen dabei nur bei Zustimmung der Tarifpartner möglich sein. Das stellt sicher, dass in der jeweiligen Branche nur passiert, was im gemeinsamen Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist und schließt jeden Missbrauch sicher aus.
Mehr Freiheit für die Arbeitszeitgestaltung
Um reguläre Einwanderung in den Arbeitsmarkt zu fördern, haben wir ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Darauf warteten Handwerksbetriebe, Mittelständler, Digitalunternehmen seit langem. Nun müssen die Visaverfahren zur Arbeitsaufnahme drastisch beschleunigt, digitaler und einfacher werden.
Daneben wollen wir das Vergaberecht vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen – auch um kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme an Ausschreibungen zu erleichtern.
Die Verabschiedung der europäischen Lieferkettenrichtlinie konnten wir nicht aufhalten. Ihre Umsetzung in deutsches Recht wird nun aber gemäß der Einigung der Koalitionsspitzen so unbürokratisch und spät wie möglich erfolgen.
Durch den Abbau von Hindernissen beispielsweise für das serielle und modulare Bauen, mehr Digitalisierung, kürzere und parallele Verfahren, Ausnahmen für Städten und Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt sowie die Einführung des neuen Gebäudetyp E wollen wir in der Baubranche an breiter Front von Bürokratie befreien, um ordentlich Schwung in den Wohnungsbau zu bringen
Durch den Abbau von Hindernissen beispielsweise für das serielle und modulare Bauen, mehr Digitalisierung, kürzere und parallele Verfahren, Ausnahmen für Städten und Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt sowie die Einführung des neuen Gebäudetyp E wollen wir in der Baubranche an breiter Front von Bürokratie befreien, um ordentlich Schwung in den Wohnungsbau zu bringen.
Der Staat darf nicht weiter aus Bequemlichkeit die Kosten langwieriger Genehmigungsprozesse einseitig bei den Antragstellern abladen. Nach Ablauf einer entsprechenden Frist sollen Anträge bei Behörden, egal ob von Bürgern oder Unternehmen, künftig als genehmigt gelten
Außerdem setzen wir uns für eine konsequente Anwendung des „One in, two out“-Prinzips ein: Wenn politisch neuer bürokratischer Aufwand geschaffen wird, muss anderer im möglichst doppeltem Umfang dafür entfallen. Um Regelmäßigkeit und Verbindlichkeit sicherzustellen, wollen wir analog zum Jahressteuergesetz ein Jahresbürokratieabbaugesetz einführen.
Künftig sollte es Bürgerinnen und Bürger wie Unternehmen bspw. über ein Portal erleichtert werden, eigene Vorschläge zum Bürokratieabbau einbringen zu können.