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THOMAE: Brauchen noch in dieser Legislaturperiode liberales Sterbehilfegesetz
Zum Jahrestag des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:
„Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich klargestellt, dass ein selbstbestimmtes Leben auch die Entscheidung über den eigenen Tod umfasst. Gleichzeitig hat es betont, dass dabei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückgegriffen werden darf. Wir brauchen noch in dieser Legislaturperiode ein liberales Sterbehilfegesetz, das den betroffenen Menschen und Ärzten endlich Rechtssicherheit gibt. Die Abstimmung im Parlament sollte bei einer so ethisch sensiblen Frage freigegeben werden. Die bereits vorliegenden Gesetzesvorschläge könnten so zeitnah im Bundestag debattiert werden. Zudem muss Bundesgesundheitsminister Spahn die Medikamente zur Selbsttötung für schwer und unheilbar Erkrankte endlich freigeben. Mit seiner Verweigerungshaltung missachtet er die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und ignoriert den Rechtsstaat.“