STRASSER/RENNER/VON NOTZ: Bundesgerichtshof stärkt Opposition im Fall Amri
Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach die Ablehnung der Beweisanträge der Fraktionen von FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen im 1. Untersuchungsausschuss rechtswidrig war, erklären der Obmann der FDP-Fraktion Benjamin Strasser, die Obfrau der Fraktion Die Linke Martina Renner und das stellvertretende Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Untersuchungsausschuss Konstantin von Notz:
STRASSER: „Die Fraktionen der Großen Koalition haben im Untersuchungsausschuss Breitscheidplatz zu Unrecht Beweisanträge von FDP, Linken und Grünen blockiert. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes hätte das nicht deutlicher machen können. Ich hoffe sehr, dass der gesamte Ausschuss nun wieder auf den Weg des gemeinsamen und echten Aufklärungswillens zurückkehrt. Es muss endlich Schluss mit der Blockade und Verzögerung der Aufklärungsarbeit sein.“
RENNER: „Der Plan der Bundesregierung relevante Informationen zu verstecken und die Aufklärung zu blockieren, ist gescheitert. Der Beschluss ist ein deutliches Signal. Transparente und ehrliche Aufklärung lässt sich nicht mit den Winkelzügen der Geheimhaltung aufhalten. So geht demokratische Opposition!“
VON NOTZ: „Die Entscheidung des BGH ist ein wichtiger Schritt für die Aufklärungsarbeit im Untersuchungsausschuss. Schon jetzt ist klar, dass die Bundesregierung die Karten nach dem schrecklichen Anschlag auf den Breitscheidplatz nicht auf den Tisch gelegt, sondern die Rolle der Bundesbehörden kleingeredet hat. Die Große Koalition hat sich im Untersuchungsausschuss nur allzu oft mit der Bundesregierung gemein gemacht und ihre Kontrollfunktion sträflich vernachlässigt. Es ist auch mit Blick auf die Opfer und Hinterbliebenen des Anschlags zu wünschen, dass die Entscheidung nun zu einem Umdenken führt und die Aufklärung nun zügig vorangetrieben werden kann.“
Die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben sich in einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof gegen die Fraktionen der Großen Koalition durchgesetzt. Die drei Oppositionsfraktionen hatten im Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz gemeinsam beantragt, alle Akten als Beweis zu erheben, die im Nachgang des Anschlags durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst an das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages übermittelt wurden. Die entsprechenden Beweisanträge wurden durch die Regierungsfraktionen im Ausschuss für unzulässig erklärt. Der Untersuchungsausschuss wird durch den Beschluss des BGH verpflichtet, den Anträgen der drei Fraktionen nun nachzukommen.