Stellv. Fraktionsvorsitzender

Zuständig für „Freiheit und Menschenrechte weltweit“: Auswärtiges, Angelegenheiten der Europäischen Union, Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Verteidigung, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

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Alexander Graf Lambsdorff
Pressemitteilung

LAMBSDORFF: EuGH-Urteil darf nicht zu Nachteilen für Israel führen

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Kennzeichnung von Waren aus israelischen Siedlungen erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Alexander Graf Lambsdorff:

„Die Kennzeichnung der Waren ist zwar rechtlich richtig, darf aber nicht dazu führen, dass Israel benachteiligt wird. Auch wenn die europäische Kennzeichnungspflicht ausnahmslos für alle Produkte aus allen Ländern gilt, besteht in diesem Fall große Missbrauchsgefahr. Einzelhandelsketten müssen auch weiterhin frei von politischem Druck entscheiden können, welche Waren sie anbieten wollen. Handelspolitisch hat das Urteil im Übrigen keine Konsequenzen, da die EU Produkten aus Israel und den Palästinensergebieten die gleichen günstigen Marktzugangsbedingungen gewährt.“

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