Das Bürgergeld kommt wie geplant zum 01. Januar 2023
Aus dem bereits guten Bürgergeldgesetz wurde durch den Vermittlungsausschuss ein noch besseres Gesetz. Und es tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Das ist eine sehr gute Nachricht, da Hartz IV dringend reformbedürftig war. Mit dem vorliegenden Änderungsvorschlag werden wir gemeinsam mit den Ländern eine der wichtigsten Sozialreformen der letzten zwanzig Jahre zum 1. Januar 2023 auf den Weg bringen. Mit dem Bürgergeld schaffen wir mehr Leistungsgerechtigkeit und Fairness. Wir verbessern endlich die Hinzuverdienstregeln für Erwachsene und Jugendliche. Dies haben wir seit Jahren gefordert. Wir fördern zudem Qualifizierung viel stärker und schaffen so eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt. So begegnen wir den Herausforderungen des Arbeits- und Fachkräftemangels effektiv und nachhaltig.
Was wir machen. Was wir fordern. Was wir wissen wollen.
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Pascal KoberPlenarrede
Rede Pascal Kober zu Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
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Carl-Julius CronenbergPlenarrede
Rede Carl-Julius Cronenberg zu Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
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Carl-Julius CronenbergPlenarrede
Rede Carl-Julius Cronenberg zu Ausnahme beim Mindestlohn ausländischer Erntehelfer
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Pascal KoberPlenarrede
Rede Pascal Kober zu Aktuelle Stunde - Grundsicherung statt Bürgergeld
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Jens TeutrinePlenarrede
Rede Jens Teutrine zu Aktuelle Stunde - Grundsicherung statt Bürgergeld
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Jens TeutrinePlenarrede
Rede Jens Teutrine zu Sozialleistungsmissbrauch
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Carl-Julius CronenbergPlenarrede
Rede Carl-Julius Cronenberg zu Arbeitszeitflexibilisierung
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Jens TeutrinePlenarrede
Rede Jens Teutrine zu Reintegration in das Erwerbsleben
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Carl-Julius CronenbergPlenarrede
Rede Carl-Julius Cronenberg zu 14 Euro gesetzlicher Mindestlohn
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