BUSCHMANN-Statement: Begründungsmängel machen das Gesetz verfassungswidrig
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Dr. Marco Buschmann gab zur gemeinsamen Normenkontrollklage gegen die Parteienfinanzierung folgendes Statement ab:
„Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat ein Gesetz durch den Bundestag gepeitscht, nach dem die politischen Parteien mehr Geld bekommen sollen. Das hat sie in einem Hauruck-Verfahren getan, das gegen die politische Hygiene, aber was noch viel schlimmer ist, auch unserer festen Überzeugung nach, gegen die Verfassung verstößt. Unsere Verfassung ist sich des Interessenskonflikts bewusst, in dem jeder Abgeordnete steht. Die Parteien stellen die Abgeordneten auf. Die Abgeordneten müssen aber auch darüber entscheiden, wie viel Geld die Parteien bekommen. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder betont, dass gerade bei der Änderung, die jetzt vorgenommen worden ist, nämlich der Anhebung der absoluten Obergrenze, eine besondere Begründungspflicht besteht. Der Gesetzgeber muss besonders sorgfältig dartun, warum diese Änderung erforderlich ist und diese besondere Sorgfaltspflicht hat eben den Grund darin, dass die Öffentlichkeit erkennen können muss, dass hier keine Selbstbedienung vorliegt oder ob sie vorliegt oder warum sie nicht vorliegt.
Dieser Begründungspflicht kommt das vorliegende Gesetz in keiner Weise nach. Es wird pauschal darauf abgestellt, dass es beispielsweise neue Bedarfe bei der Digitalisierung gibt. Das wird pauschal behauptet. Wir sind davon überzeugt, dass, wenn eine einschneidende Veränderung für die politischen Parteien stattfindet, allein das es schon nötig gemacht hätte, dass man sich gemeinsam über die Parteigrenzen darüber austauscht. Denn nur im gemeinsamen Gespräch kann man ja so einen Befund feststellen. Das war auch über Jahrzehnte der gute Brauch hier im Haus und von diesem Verfahren ist die Koalition in einer Nacht- und Nebelaktion abgewichen. Und das allein zeigt schon, dass die transparente, sorgfältige Begründung hier durch dieses Verfahren kaum möglich ist. Ich kann das auch persönlich belegen. Ich selber war fast vier Jahre Bundesgeschäftsführer meiner Partei. Ich habe natürlich auch viel in Digitalisierung investiert. Das kostet Geld. Aber wie jede kluge Investition spart es am Ende Geld, wenn sie E-Mails statt Papier verschicken, dann spart das Geld, für Porto, Papier und Personal. Und ob diese Einsparung nicht möglicherweise Investitionen in IT-Sicherheit überkompensieren, wird überhaupt nicht dargetan. Es ist völlig unklar, ob hier eben eine einschneidende Veränderung vorliegt, die diese gesetzliche Änderung erforderlich macht.
Deshalb haben wir uns gemeinsam entschieden mit den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle einzuleiten. Weil wir eben glauben, dass diese Begründungsmängel das Gesetz verfassungswidrig machen. Das ist eine ungewöhnliche politische Konstellation. Aber uns geht es gemeinsam um zwei Dinge, die zwischen allen Demokraten unstreitig sein sollten. Nämlich erstens, der Respekt vor unserer Verfassung und zweitens, die politische Hygiene in diesem Haus. Damit die Bürgerinnen und Bürger eben nicht den Eindruck bekommen, dass es hier um Selbstbedienung geht, sondern damit die Bürgerinnen und Bürger sehen, dass wir mit unseren Befugnissen als Gesetzgeber besonders sorgfältig umgehen. […]“