Wir schaffen mehr Ordnung in der Migration

Nicht erst mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wächst die Zahl derer, die zu uns kommen. Seit Jahren ist der Migrationsdruck auf Europa und auf Deutschland hoch. Angesichts der hohen Flüchtlingszahlen sind die Aufnahmekapazitäten in vielen Kommunen erschöpft. Gleichzeitig nehmen die gesellschaftliche Akzeptanz für das Grundrecht auf Asyl und für den Flüchtlingsschutz in vielen europäischen Staaten, so auch in Deutschland, ab.

Wir wollen eine neue Realpolitik im Bereich Migration, die unsere Hilfsbereitschaft in Einklang mit unseren Möglichkeiten bringt. Bund und Länder müssen nicht nur die praktischen Sorgen in den Kommunen ernst nehmen, sondern die irreguläre Migration begrenzen und dabei entschlossen handeln. Deshalb bringen wir Schritt für Schritt mehr Ordnung in die Migration. Wir werden schneller bei Rückführungen, erschweren irreguläre Migration und senken Anreize, irregulär nach Deutschland zu kommen.

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teilweise umgesetzt
in Arbeit
umgesetzt

Abbau von Fehlanreizen im Sozialsystem

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Abbau von Fehlanreizen im Sozialsystem

Zur neuen Realpolitik im Bereich Migration gehört es, Anreize für irreguläre Migration abzusenken. Asylbewerber müssen statt bisher 18 Monaten inzwischen 36 Monate darauf warten, Leistungen auf dem Niveau der Sozialhilfe zu erhalten. Das hat der Bundestag auf unseren Druck hin im Januar 2024 beschlossen. In dieser Wartezeit erhalten sie gemäß Asylbewerberleistungsgesetz geringere Leistungen. Zudem werden die Möglichkeiten ausgeweitet, in denen Asylbewerberinnen und -bewerber zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden können.

Bargeldzahlungen des Staates bergen Fehlanreize. Deshalb haben wir uns anstelle dessen erfolgreich für elektronische Bezahlkarten eingesetzt. Die Länder sind nun für die flächendeckende Einführung verantwortlich. Der Bundestag hat hierfür im April 2024 die nötige Klarheit im Gesetz geschaffen.

Schnellere Verfahren

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Schnellere Verfahren

2023 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren in Kraft getreten. Damit wurden zahlreiche Maßnahmen für schnellere Entscheidungen in Asylbehörden und Gerichten möglich, etwa: digitale Anhörungsverfahren, verbindliche Entscheidungsfristen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie vermehrte Entscheidungen nach Aktenlage. Das Bundesverwaltungsgericht kann im Rahmen der Tatsachenrevision zudem erstmals Tatsachenentscheidungen mit bundesweiter Wirkung erlassen, die zu schnelleren erstinstanzlichen Gerichtsentscheidungen führen. Darüber hinaus hat der Bundestag im April 2024 die Reform des Ausländerzentralregisters beschlossen und damit die rechtliche Grundlage für digitalere Verfahren bei Ausländerbehörden geschaffen.

Grenzsicherungs-maßnahmen

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Grenzsicherungsmaßnahmen

Wir Freie Demokraten im Bundestag unterstützen die Anstrengungen der Bundesregierung für eine bessere Grenzsicherung, solange sie erforderlich sind. Zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität und zur Reduzierung irregulärer Grenzübertritte werden stationäre sowie mobile Grenzkontrollen durchgeführt. Außerdem intensiviert die Regierung die Schleierfahndung im unmittelbaren Grenzbereich insbesondere an den Grenzen zu Polen, Tschechien und Österreich. Im Rahmen einer Taskforce arbeitet die Bundespolizei inzwischen zudem intensiver mit den polnischen und tschechischen Grenzschutzbehörden zusammen.

Besserer Schutz der EU-Außengrenzen

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Besserer Schutz der EU-Außengrenzen

Wenn wir offene Binnengrenzen in Europa erhalten, gleichzeitig aber irreguläre Migration verhindern wollen, brauchen wir einen effektiven Schutz der EU-Außengrenzen. Deshalb sollen künftig etwa Asylverfahren unmittelbar an der EU-Außengrenze durchgeführt werden können. Das ist seit langem überfällig.

Wir Freie Demokraten im Bundestag setzen uns überdies dafür ein, dass Asylverfahren – unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK – auch in sogenannten Drittstaaten, also außerhalb der EU, durchgeführt werden können. Die Bundesregierung prüft derzeit in Zusammenarbeit mit Experten, wie ein solches Verfahren rechtssicher ausgestaltet werden kann. Zudem ist für uns klar: Die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX muss weiter gestärkt und ausgebaut werden.

Reform des Gemein-samen Europäischen Asylsystems

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Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Auf EU-Ebene wurde Ende 2023 endlich eine Einigung zur grundlegenden Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) erzielt. Europa hat damit die Wende in der Asylpolitik eingeleitet und die historische Chance genutzt, mehr Ordnung und Kontrolle in die Migration zu bringen und irreguläre Migration in die EU spürbar zu reduzieren. In vielen Jahrzehnten des Stillstands gab es für solch weitreichende Schritte in der EU nie die Kraft, auch weil deutsche Vorgängerregierungen unter Führung von CDU/CSU wertvolle Zeit verstreichen ließen statt den Reformprozess aktiv voranzutreiben.

Konkret vereinbart ist nun unter anderem: Asylverfahren direkt an den EU-Außengrenzen, ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie eine Regelung, mit der eine Einreise verweigert werden kann, wenn Asylbewerberinnen und -bewerber über einen sogenannten sicheren Drittstaat in die EU kommen. Um die Reform verbindlich umzusetzen, müssen die entsprechenden Regelungen nach der Zustimmung des EU-Parlaments noch im Rat beschlossen werden.

Erleichterung von Abschieb-ungen

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Erleichterung von Abschiebungen

Der Bundestag hat im Januar 2024 auf unseren Druck hin das Gesetz zur Verbesserung der Rückführungen beschlossen. Damit werden etwa der Ausreisegewahrsam von 10 auf 28 Tage verlängert, Abschiebungen von antisemitischen Straftätern und Intensivtätern erleichtert sowie Ankündigungspflichten und Möglichkeiten, das Verfahren zu verzögern, abgebaut.

Um Abschiebungen besser durchsetzen zu können, wollen wir Freie Demokraten auch für mehr operative Stringenz sorgen. Stocken und Haken im Verfahren wegen behördlicher Zuständigkeitsfragen gilt es zu vermeiden. Deshalb wollen wir der Bundespolizei mehr Verantwortung und Handhabe geben.

Einstufung sicherer Herkunfts-staaten

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Einstufung sicherer Herkunftsstaaten

Seit Ende 2023 sind Georgien und Moldau als sicherere Herkunftsstaaten eingestuft. Damit ist uns ein entscheidender Beitrag zur sofort wirksamen Reduzierung der Zuzugszahlen gelungen, wofür wir uns lange eingesetzt haben. Wir beschleunigen damit behördliche und gerichtliche Verfahren sowie die Ausreise von Menschen, die nicht schutzbedürftig sind.

Die FDP-Fraktion setzt sich darüber hinaus für ein geregeltes Verfahren zur automatischen Einstufung weiterer Herkunftsländer ein. Damit sollen Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden können.

Migrations-abkommen

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Migrationsabkommen

Damit Abschiebungen nicht daran scheitern, dass die Herkunftsländer ihre eigenen Staatsangehörigen nicht zurücknehmen, braucht es mehr Migrationsabkommen. Für diese Aufgabe hat die Bundesregierung auf unseren Vorschlag hin erstmals einen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen eingesetzt. Der ehemalige Flüchtlingsminister des Landes NRW, Dr. Joachim Stamp, hat diese Aufgabe übernommen. Mit Indien und Georgien wurden bereits entsprechende Abkommen vereinbart. Weitere Migrationsabkommen müssen folgen.

Aufgrund ihrer geographischen Lage verfügt etwa die Türkei über eine Schlüsselstellung bei der Steuerung der Migration nach Europa und Deutschland. Mit der gemeinsamen Erklärung der EU und der Türkei im Jahr 2016 konnte ein Beitrag zur Reduzierung der irregulären Migration und zur Rettung vieler Menschenleben geleistet werden. Wir brauchen einer Erneuerung der EU-Türkei-Erklärung.

Einwanderung in den Arbeitsmarkt

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Einwanderung in den Arbeitsmarkt

Im Sommer 2023 hat der Bundestag das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen – ein Kernanliegen unserer Fraktion. Damit hat Deutschland das modernste Einwanderungsgesetz der Welt bekommen. Handwerksbetriebe, Mittelständler, Digitalunternehmen, Pflegeeinrichtungen und viele mehr haben lange darauf gewartet. Durch das neue Punktesystem nach dem Vorbild erfolgreicher Einwanderungsländer wie Kanada werden wir besser im globalen Wettbewerb um Talente und haben nun klare Kriterien. Daneben wird die Blue Card auch für Meister geöffnet und insgesamt für mehr Menschen zugänglich. Zudem entfristen und erweitern wir die Westbalkan-Regelung.

Diese Maßnahmen müssen durch schnellere und unbürokratischere Verfahren umgesetzt werden. Dafür wollen wir die Verfahren für die Erwerbseinwanderung beim Bund zentralisieren. Die Bundesregierung führt dazu eine externe Machbarkeitsstudie durch, deren Ergebnisse im September 2024 vorliegen sollen.

Mehr reguläre, weniger irreguläre Migration

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Mehr reguläre, weniger irreguläre Migration

Wir sorgen für mehr Ordnung in der Migration. Durch die ungeordnete Migrationspolitik der Vorgängerregierungen sind in der Vergangenheit Menschen im Asylsystem gelandet, die eigentlich zu Erwerbszwecken gekommen sind. Viele von ihnen leben seit vielen Jahren als Geduldete in Deutschland, gehen einer geregelten Arbeit nach und ihre Kinder sind hier geboren. Mittels einer Stichtagsregelung haben wir es ihnen ermöglicht, eine dauerhafte Bleibeperspektive zu erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt ausreichend sichern können und straffrei geblieben sind. Ebenfalls nur noch rückwirkend gilt: Wer ursprünglich einen Asylantrag gestellt hat, nun aber Qualifikation und Job nachweist, kann gewissermaßen die Spur wechseln und einen Aufenthaltstitel nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhalten.

Mit diesen Regelungen ziehen wir einen Strich unter die ungeordneten Verhältnisse der vergangenen Jahrzehnte und erkennen zugleich Realitäten an. Ab sofort sorgen wir aber für mehr Klarheit in der Migration: Reguläre Einwanderung wollen wir erhöhen und irreguläre Migration reduzieren. Dafür haben wir das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf der einen Seite und das Rückführungsgesetz auf der anderen Seite beschlossen. Die FDP-Fraktion im Bundestag setzt sich darüber hinaus für ein Einwanderungsgesetzbuch aus einem Guss ein.

Reform des Staatsbürger-schaftsrechts

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Reform des Staatsbürgerschaftsrechts

Auch die im Januar 2024 vom Bundestag verabschiedete Reform des Staatsbürgerschaftsrechts zielt darauf ab, Einwanderung in den Arbeitsmarkt und nicht in die Sozialsysteme zu fördern. Künftig kann nur eingebürgert werden, wer seinen Lebensunterhalt alleine stemmen kann. Ebenso wird sichergestellt, dass Antisemiten künftig keinen deutschen Pass bekommen können. Zum einen müssen sich Einbürgerungswillige insbesondere zum Schutz jüdischen Lebens bekennen. Zum anderen haben wir dafür gesorgt, dass besser geprüft wird, ob eine Person antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Straftaten begangen hat – das steht einer Einbürgerung entgegen. Damit bekommen wir ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsgesetz, das endlich einen klaren Rahmen setzt (Erwerbseinkommen), ebenso klare Grenzen zieht (Wertekompass) und zugleich zu einem modernen, weltoffenen Land passt.

Abbau von Fehlanreizen im Sozialsystem

Abbau von Fehlanreizen im Sozialsystem

Zur neuen Realpolitik im Bereich Migration gehört es, Anreize für irreguläre Migration abzusenken. Asylbewerber müssen statt bisher 18 Monaten inzwischen 36 Monate darauf warten, Leistungen auf dem Niveau der Sozialhilfe zu erhalten. Das hat der Bundestag auf unseren Druck hin im Januar 2024 beschlossen. In dieser Wartezeit erhalten sie gemäß Asylbewerberleistungsgesetz geringere Leistungen. Zudem werden die Möglichkeiten ausgeweitet, in denen Asylbewerberinnen und -bewerber zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden können.

Bargeldzahlungen des Staates bergen Fehlanreize. Deshalb haben wir uns anstelle dessen erfolgreich für elektronische Bezahlkarten eingesetzt. Die Länder sind nun für die flächendeckende Einführung verantwortlich. Der Bundestag hat hierfür im April 2024 die nötige Klarheit im Gesetz geschaffen.

Schnellere Verfahren

Schnellere Verfahren

2023 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren in Kraft getreten. Damit wurden zahlreiche Maßnahmen für schnellere Entscheidungen in Asylbehörden und Gerichten möglich, etwa: digitale Anhörungsverfahren, verbindliche Entscheidungsfristen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie vermehrte Entscheidungen nach Aktenlage. Das Bundesverwaltungsgericht kann im Rahmen der Tatsachenrevision zudem erstmals Tatsachenentscheidungen mit bundesweiter Wirkung erlassen, die zu schnelleren erstinstanzlichen Gerichtsentscheidungen führen. Darüber hinaus hat der Bundestag im April 2024 die Reform des Ausländerzentralregisters beschlossen und damit die rechtliche Grundlage für digitalere Verfahren bei Ausländerbehörden geschaffen.

Grenzsicherungsmaßnahmen

Grenzsicherungsmaßnahmen

Wir Freie Demokraten im Bundestag unterstützen die Anstrengungen der Bundesregierung für eine bessere Grenzsicherung, solange sie erforderlich sind. Zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität und zur Reduzierung irregulärer Grenzübertritte werden stationäre sowie mobile Grenzkontrollen durchgeführt. Außerdem intensiviert die Regierung die Schleierfahndung im unmittelbaren Grenzbereich insbesondere an den Grenzen zu Polen, Tschechien und Österreich. Im Rahmen einer Taskforce arbeitet die Bundespolizei inzwischen zudem intensiver mit den polnischen und tschechischen Grenzschutzbehörden zusammen.

Besserer Schutz der EU-Außengrenzen

Besserer Schutz der EU-Außengrenzen

Wenn wir offene Binnengrenzen in Europa erhalten, gleichzeitig aber irreguläre Migration verhindern wollen, brauchen wir einen effektiven Schutz der EU-Außengrenzen. Deshalb sollen künftig etwa Asylverfahren unmittelbar an der EU-Außengrenze durchgeführt werden können. Das ist seit langem überfällig.

Wir Freie Demokraten im Bundestag setzen uns überdies dafür ein, dass Asylverfahren – unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK – auch in sogenannten Drittstaaten, also außerhalb der EU, durchgeführt werden können. Die Bundesregierung prüft derzeit in Zusammenarbeit mit Experten, wie ein solches Verfahren rechtssicher ausgestaltet werden kann. Zudem ist für uns klar: Die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX muss weiter gestärkt und ausgebaut werden.

Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Auf EU-Ebene wurde Ende 2023 endlich eine Einigung zur grundlegenden Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) erzielt. Europa hat damit die Wende in der Asylpolitik eingeleitet und die historische Chance genutzt, mehr Ordnung und Kontrolle in die Migration zu bringen und irreguläre Migration in die EU spürbar zu reduzieren. In vielen Jahrzehnten des Stillstands gab es für solch weitreichende Schritte in der EU nie die Kraft, auch weil deutsche Vorgängerregierungen unter Führung von CDU/CSU wertvolle Zeit verstreichen ließen statt den Reformprozess aktiv voranzutreiben.

Konkret vereinbart ist nun unter anderem: Asylverfahren direkt an den EU-Außengrenzen, ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie eine Regelung, mit der eine Einreise verweigert werden kann, wenn Asylbewerberinnen und -bewerber über einen sogenannten sicheren Drittstaat in die EU kommen. Um die Reform verbindlich umzusetzen, müssen die entsprechenden Regelungen nach der Zustimmung des EU-Parlaments noch im Rat beschlossen werden.

Erleichterung von Abschiebungen

Erleichterung von Abschiebungen

Der Bundestag hat im Januar 2024 auf unseren Druck hin das Gesetz zur Verbesserung der Rückführungen beschlossen. Damit werden etwa der Ausreisegewahrsam von 10 auf 28 Tage verlängert, Abschiebungen von antisemitischen Straftätern und Intensivtätern erleichtert sowie Ankündigungspflichten und Möglichkeiten, das Verfahren zu verzögern, abgebaut.

Um Abschiebungen besser durchsetzen zu können, wollen wir Freie Demokraten auch für mehr operative Stringenz sorgen. Stocken und Haken im Verfahren wegen behördlicher Zuständigkeitsfragen gilt es zu vermeiden. Deshalb wollen wir der Bundespolizei mehr Verantwortung und Handhabe geben.

Einstufung sicherer Herkunftsstaaten

Einstufung sicherer Herkunftsstaaten

Seit Ende 2023 sind Georgien und Moldau als sicherere Herkunftsstaaten eingestuft. Damit ist uns ein entscheidender Beitrag zur sofort wirksamen Reduzierung der Zuzugszahlen gelungen, wofür wir uns lange eingesetzt haben. Wir beschleunigen damit behördliche und gerichtliche Verfahren sowie die Ausreise von Menschen, die nicht schutzbedürftig sind.

Die FDP-Fraktion setzt sich darüber hinaus für ein geregeltes Verfahren zur automatischen Einstufung weiterer Herkunftsländer ein. Damit sollen Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden können.

Migrationsabkommen

Migrationsabkommen

Damit Abschiebungen nicht daran scheitern, dass die Herkunftsländer ihre eigenen Staatsangehörigen nicht zurücknehmen, braucht es mehr Migrationsabkommen. Für diese Aufgabe hat die Bundesregierung auf unseren Vorschlag hin erstmals einen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen eingesetzt. Der ehemalige Flüchtlingsminister des Landes NRW, Dr. Joachim Stamp, hat diese Aufgabe übernommen. Mit Indien und Georgien wurden bereits entsprechende Abkommen vereinbart. Weitere Migrationsabkommen müssen folgen.

Aufgrund ihrer geographischen Lage verfügt etwa die Türkei über eine Schlüsselstellung bei der Steuerung der Migration nach Europa und Deutschland. Mit der gemeinsamen Erklärung der EU und der Türkei im Jahr 2016 konnte ein Beitrag zur Reduzierung der irregulären Migration und zur Rettung vieler Menschenleben geleistet werden. Wir brauchen einer Erneuerung der EU-Türkei-Erklärung.

Einwanderung in den Arbeitsmarkt

Einwanderung in den Arbeitsmarkt

Im Sommer 2023 hat der Bundestag das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen – ein Kernanliegen unserer Fraktion. Damit hat Deutschland das modernste Einwanderungsgesetz der Welt bekommen. Handwerksbetriebe, Mittelständler, Digitalunternehmen, Pflegeeinrichtungen und viele mehr haben lange darauf gewartet. Durch das neue Punktesystem nach dem Vorbild erfolgreicher Einwanderungsländer wie Kanada werden wir besser im globalen Wettbewerb um Talente und haben nun klare Kriterien. Daneben wird die Blue Card auch für Meister geöffnet und insgesamt für mehr Menschen zugänglich. Zudem entfristen und erweitern wir die Westbalkan-Regelung.

Diese Maßnahmen müssen durch schnellere und unbürokratischere Verfahren umgesetzt werden. Dafür wollen wir die Verfahren für die Erwerbseinwanderung beim Bund zentralisieren. Die Bundesregierung führt dazu eine externe Machbarkeitsstudie durch, deren Ergebnisse im September 2024 vorliegen sollen.

Mehr reguläre, weniger irreguläre Migration

Mehr reguläre, weniger irreguläre Migration

Wir sorgen für mehr Ordnung in der Migration. Durch die ungeordnete Migrationspolitik der Vorgängerregierungen sind in der Vergangenheit Menschen im Asylsystem gelandet, die eigentlich zu Erwerbszwecken gekommen sind. Viele von ihnen leben seit vielen Jahren als Geduldete in Deutschland, gehen einer geregelten Arbeit nach und ihre Kinder sind hier geboren. Mittels einer Stichtagsregelung haben wir es ihnen ermöglicht, eine dauerhafte Bleibeperspektive zu erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt ausreichend sichern können und straffrei geblieben sind. Ebenfalls nur noch rückwirkend gilt: Wer ursprünglich einen Asylantrag gestellt hat, nun aber Qualifikation und Job nachweist, kann gewissermaßen die Spur wechseln und einen Aufenthaltstitel nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhalten.

Mit diesen Regelungen ziehen wir einen Strich unter die ungeordneten Verhältnisse der vergangenen Jahrzehnte und erkennen zugleich Realitäten an. Ab sofort sorgen wir aber für mehr Klarheit in der Migration: Reguläre Einwanderung wollen wir erhöhen und irreguläre Migration reduzieren. Dafür haben wir das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf der einen Seite und das Rückführungsgesetz auf der anderen Seite beschlossen. Die FDP-Fraktion im Bundestag setzt sich darüber hinaus für ein Einwanderungsgesetzbuch aus einem Guss ein.

Reform des Staatsbürgerschaftsrechts

Reform des Staatsbürgerschaftsrechts

Auch die im Januar 2024 vom Bundestag verabschiedete Reform des Staatsbürgerschaftsrechts zielt darauf ab, Einwanderung in den Arbeitsmarkt und nicht in die Sozialsysteme zu fördern. Künftig kann nur eingebürgert werden, wer seinen Lebensunterhalt alleine stemmen kann. Ebenso wird sichergestellt, dass Antisemiten künftig keinen deutschen Pass bekommen können. Zum einen müssen sich Einbürgerungswillige insbesondere zum Schutz jüdischen Lebens bekennen. Zum anderen haben wir dafür gesorgt, dass besser geprüft wird, ob eine Person antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Straftaten begangen hat – das steht einer Einbürgerung entgegen. Damit bekommen wir ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsgesetz, das endlich einen klaren Rahmen setzt (Erwerbseinkommen), ebenso klare Grenzen zieht (Wertekompass) und zugleich zu einem modernen, weltoffenen Land passt.

teilweise umgesetzt
in Arbeit
umgesetzt